„Zum Anspruch auf Ersatz von Rechtsverfolgungskosten, wenn der durch eine rechtswidrige Filmberichterstattung in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht Verletzte sogenannte Uploader auf Unterlassung in Anspruch nimmt.“ So lautet der Leitsatz zu dem Urteil des BGH vom 09.04.2019, VI ZR 89/18, woraufhin auf die Revision des Klägers das Urteil des Thüringer Oberlandesgerichtes vom 21.02.2018 – 7 U 471/17...Read More