Im Allgemeinen Vertragsrecht geht es in vielen Fällen darum, ob ein Vertrag überhaupt geschlossen wurde. Das lässt sich manchmal gar nicht so einfach rechtlich eindeutig anhand der abgegebenen Erklärungen feststellen.
In einem Streitfall vor Gericht muss das Gericht feststellen, ob und ggf. mit welchem Inhalt ein Vertrag geschlossen wurde. In der Regel geht es im Streitfall um die vertraglichen Pflichten der Vertragsparteien und die Folgen eines Verstoßes gegen diese Vertragspflichten. So zieht z. B. die Nichterfüllung oder Schlechterfüllung einer vertraglichen Pflicht u. a. Ansprüche auf Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Schadensersatz nach sich.
Das Vertragsrecht bezieht sich auf Kaufverträge, Mietverträge, Arbeitsverträge, Grundstücksverträge, Leasingverträge, Reiseverträge, Versicherungsverträge, Bauverträge, Dienstleistungsverträge, im Internet oder mit Hilfe anderer elektronischer Kommunikationsmittel geschlossene Verträge u.a.m.
Insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht, sollten Sie nicht voreilig und unvorbereitet handeln, sondern sich rechtzeitig an einen erfahrenen Anwalt im Bereich Allgemeines Vertragsrecht wenden.
Ein Anwalt informiert und berät Sie, welche Rechte und Pflichten Sie aufgrund des Vertrages haben und ob es sich lohnt, außergerichtlich oder gerichtlich vorzugehen. In vielen Rechtsfällen herrscht vor Gericht Anwaltszwang, d.h. Sie müssen sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.
Eine langjährige Berufserfahrung und eine Spezialisierung des Anwalts in dem vom Rechtsfall betroffenen Rechtsgebiet innerhalb des Allgemeinen Vertragsrechts ist von großem Vorteil, vor allem wenn es sich um einen besonders komplexen Rechtsfall handelt.
Der Anwalt Ihrer Wahl sollte Ihnen von Anfang vertrauensvoll gegenübertreten, seine Spezialisierung mitteilen und gleich zu Beginn des Mandats seine Honorierung konkret und für Sie nachvollziehbar ansprechen.
Schauen Sie sich am besten auch die Bewertungen des betreffenden Anwalts durch seine bisherigen Mandanten im Internet an. Lesen Sie auf seiner Bewertungsseite, was andere über ihn schreiben und machen Sie sich somit ein erstes Bild, ob der Anwalt ihre beste Wahl ist.
Ich berate Sie zunächst umfassend in rechtlicher Hinsicht und beantworte Ihre Fragen am liebsten in einem persönlichen Gespräch vis a vis.
Ich prüfe sämtliche Schreiben und sonstigen Dokumente in Ihrem Rechtsfall. Wenn Sie es wünschen, führe ich, selbstverständlich stets abgestimmt mit Ihnen, die Gespräche mit der gegnerischen Seite und finde hoffentlich eine für Sie praktikable Lösung.
Ich unterstütze Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernehme auch in sonstiger Hinsicht die Kommunikation mit der gegnerischen Partei und ggf. mit den Behörden oder dem Gericht.
In jeder neuen Situation und rechtlichen Phase des Mandats informiere ich Sie aktuell über den Stand des Mandats.
Die bei mir eingehenden Schreiben zu Ihrem Rechtsfall und Anrufe der Gegenseite sowie selbstverständlich meine eigenen Aktivitäten als Ihr Anwalt gebe ich Ihnen sofort zur Kenntnis. Sofern Ihnen meine rechtliche Beratung allein nicht weiterhilft, vertrete ich Sie als Anwalt mit ganzer Kraft und unter Einsatz aller mir zur Verfügung stehenden rechtlichen Mittel konsequent sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.
Füllen Sie bitte das untenstehende Formular aus oder rufen Sie mich direkt an (Büro: 0341 99 856 04
Mobil: 01738774222). Wir klären Ihren Fall!
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Das Beratungshonorar wird auf das Honorar im Fall einer sich anschließenden anwaltlichen Vertretung Ihres Falles durch mich angerechnet.
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