Dieses Rechtsgebiet lässt sich nach meiner Erfahrung, weil es so vielfältig ist, nicht in einem Satz zusammenfassen oder beschreiben. Deswegen möchte ich an dieser Stelle nur einige Fragen zu Rechtsproblemen im Medienrecht aufwerfen, mit denen der ein oder andere unter Umständen schon in Berührung gekommen ist.
Haben die Eltern ihrer verstorbenen Tochter ein Recht an deren Facebook-Accont (BGH, Urteil vom 12.07.2018 – III ZR 183/17)?
Hat eine Person, deren Recht am eigenen Bild verletzt ist, neben einem Anspruch auf Gegendarstellung auch einen Anspruch auf eine Geldentschädigung (vgl. u.a. OLG Dresden, Urteil vom 30.01.2018 – 4 U 1110/17)?
Was können die Mandantinnen und Mandanten rechtlich in die Wege leiten, wenn sie sich in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt sehen, weil beispielsweise Webseitenbetreiber oder Teilnehmer in Internet-Portalen beleidigend oder sonst diffamierend auftreten?
Wie weit reicht das Recht auf Meinungsfreiheit mit Blick auf das für jedermann geltende allgemeine Persönlichkeitsrecht, wenn dieses mit dem Recht auf freie Meinungsäußerung kollidiert? Derzeit führe ich hier einen Prozess beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte nach einer dort für den Mandanten eingelegten Individualbeschwerde betreffend das Urteil des Thüringer Oberlandesgerichts vom 21.02.2018 (7 U 471/17).
Welche Tatsachenbehauptungen über Personen oder Unternehmen muss man in Internetbewertungsportalen gegebenenfalls noch hinnehmen, etwa weil sie von der Meinungsfreiheit der sich äußernden Person gedeckt sind?
Ist es zulässig, einen Film aus dem Fernsehen aufzunehmen und diesen dann auf YouTube hochzuladen oder werden damit Urheberrechte der Filmproduzenten verletzt?
Was kann eine Person unternehmen, die eine Abmahnung wegen angeblichen Filesharings erhalten hat und im Rahmen einer anwaltlichen Abmahnung u.a. Auskunft darüber geben sollte, wer als Täter der Urheberrechtsverletzung in Betracht kommt? Diesbezüglich hat der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 17.12.2020 entschieden – I ZR 228/19, dass er einen ihm bekannten Rechtsverletzer, der fürs unerlaubte Filesharing als Täter in Betracht kommt, außergerichtlich nicht namentlich benennen muss.
Was versteht man unter Verdachtsberichterstattung in den Medien? Im Raum stehen hier Verdachtsäußerungen über Personen, die mutmaßlich eine Straftat begangen haben, die aber von Gesetzes wegen als unschuldig gelten, bis das Gegenteil bewiesen ist.
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